Arbeitsrechtliche Beratung

 

Unsere komplexe arbeitsrechtliche Beratung umfasst vor allem folgende Bereiche:

  • Beratung im Bereich Arbeitsrecht;
  • Erstellung von rechtlichen Gutachten im Bereich Arbeitsrecht;
  • Audits von innerbetrieblichen Arbeitsrechtsquellen und deren Anpassung an die geltenden Arbeitsrechtsvorschriften und die variierenden Bedürfnisse des Arbeitgebers;
  • Projektbearbeitung von Betriebsordnungen, Vergütungsordnungen, inner- und außerbetrieblichen Tarifabkommen sowie betrieblichen Sozialfondsordnungen, unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Faktoren;
  • Beratung und Rücksprache zur praxisnahen Anwendung der Arbeitszeitvorschriften, darunter: Beratung bei der Anpassung des effektivsten Arbeitszeitsystems an die Bedürfnisse des gegebenen Betriebs – eines Arbeitszeitsystems, der ein effektives Arbeitszeitmanagement ermöglicht und damit Ersparnisse für die Firma generiert;
  • Hilfe bei Erstellung und Registrierung von Arbeitszeitplänen;
  • Hilfe bei Umwandlungsverfahren wie Kauf, Verkauf, Übernahme, Privatisierung von Unternehmen (Übergang eines Betriebes oder eines Betriebsteils auf einen anderen Arbeitgeber – gem. Art.231 AGB) – Beratung sowie Bearbeitung entsprechender Unterlagen;
  • Beratung und Hilfe bei Massenentlassungsverfahren und Erstellung von rechtsvorschriftlichen Unterlagen;
  • Durchführung von Sonderaudits (nach Bedürfnissen des Mandanten) mehr
  • Begutachtung und Bearbeitung von allen vom Arbeitgeber verwendeten Personalunterlagen, darunter: Unterlagen zur Güterübergabe, Konkurrenzverbotsverträge, Unterlagen zur Treue- und Geheimhaltungspflicht;
  • Beratung zur rechtsgemäßen Erstellung von den das Arbeitsverhältnis lösenden Schreiben sowie den Arbeitsbescheinigungen;
  • Beratung im Bereich Befolgung der Vorschriften zur Rechtsmäßigkeit des Einstellungsverfahrens;
  • Bearbeitung und Umsetzung des Anti-Mobbing-Verfahrens;
  • Beratung im Bereich: Verträge und Praktikum von Schulabsolventen;
  • Beratung im Bereich Ausländereinstellung;
  • Beratung im Bereich Einstellungskonditionen und Begutachtung von Vertragsprojekten zur Versetzung der Arbeitnehmer in die EU-Mitgliedsstaaten;
  • Beratung im Bereich Mindestkonditionen für die in die EU-Mitgliedsstaaten versetzten Arbeitnehmer;
  • Beratung im Bereich der Arbeitszeit in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten;
  • Informieren über Neufassung von Arbeitsrechtsvorschriften und Beratung im Bereich der Anpassung des Tatbestandes an die neuen Rechtsvorschriften;
  • Beratung im Bereich: Gewerkschaften, innerbetriebliche Arbeitsinspektion, Arbeitgeberrat und deren Funktionieren im Betrieb;
  • Mitwirkung bei Verhandlungen mit Betriebsgewerkschaftsorganisationen;
  • Anfertigung von Unterlagen zur Gründung des Arbeitnehmerrates;
  • komplexe Personalaktenführung;
  • vorgerichtliche Vertretung des Mandanten.

 

AUDITS

 

Auf Wunsch des Mandanten werden von unserer Kanzlei Fachaudits im Bereich des Arbeitsrechts durchgeführt. Der Auditsbereich ist jeweils an die Bedürfnisse des Mandanten gerichtet. Unsere Kanzlei bietet folgende Auditsformen:

 

 

umfasst Folgendes:

  • Untersuchung, ob alle Unterlagen, die der Arbeitgeber gemäß den geltenden Arbeitsrechtsvorschriften anzufertigen hat, erstellt wurden;
  • Überprüfung der innerbetrieblichen Arbeitsrechtsquellen (Betriebsordnungen, Tarifabkommen) auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften hin sowie im Hinblick auf die Richtigkeit der in ihnen verwendeten Lösungen in Bezug auf die Spezifik und Bedürfnisse des Mandanten;
  • Überprüfung von Richtigkeit der verwendeten Arbeitszeitsysteme, deren Planung, Registrierung und Abrechnung in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften und den Bedürfnissen des Mandanten;
  • Überprüfung der Richtigkeit der Einstellungsunterlagen;
  • Überprüfung der Personalakten auf ihre Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften hin

umfasst Folgendes:

  • Überprüfung der Eintragungen in Betriebsordnungen, Tarifabkommen, Bekanntmachungen im Hinblick auf ihre Planung, Registrierung und Abrechnung. Das Ziel des Audits ist die Ermittlung, ob die eingesetzten Lösungen und die erstellten Unterlagen mit den geltenden Rechtsvorschriften sowie den Bedürfnissen des Mandanten übereinstimmen.

 

 

umfasst:

  • Überprüfung der Übereinstimmung von Pesonalaktenführung mit den geltenden Rechtsvorschriften
Der Umfang des Audits ist jeweils abhängig von den Bedürfnissen des Mandanten und dem Ziel des Audits, z.B. vor der geplanten Übernahme bzw. vor dem Kauf einer anderen Firma. Das Ziel ist hier, die Pflichten und Gefahren zu bestimmen, die sich für den Gesellschafter aus der geplanten Transaktion sowie aus der Übernahme der Arbeitnehmer (gem. Art.231 AGB) ergeben.

 

Nach der Durchführung des Audits werden dem Mandanten konkrete Lösungsmöglichkeiten zur Behebung von Unregelmäßigkeiten vorgeschlagen.